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Eventhinweise / Veranstaltungsbedingungen
1. Programmänderungen
Der Veranstalter behält sich Änderungen im Programm, bei Künstlern, Zeiten, Abläufen oder Programmpunkten vor.
Programmänderungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Rückerstattung oder Minderung des Eintrittspreises, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
2. Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Diese können zur Berichterstattung, Dokumentation sowie zu Marketing- und Werbezwecken des Veranstalters verwendet werden (z. B. Website, Social Media oder Presse).
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklären sich Besucher grundsätzlich damit einverstanden, dass sie auf solchen Aufnahmen zu sehen sein können.
3. Hausrecht und Sicherheit
Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals sowie des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.
Personen, die gegen die Veranstaltungsordnung verstoßen oder die Sicherheit der Veranstaltung gefährden, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
4. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter beruhen.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
5. Höhere Gewalt und Wetter
Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsgründen oder unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen bei außergewöhnlichen Umständen zu verschieben, anzupassen oder abzubrechen.
6. Teilnahme auf eigene Gefahr
Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste an persönlichen Gegenständen der Besucher, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters vorliegt.
Besucher sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie weder sich selbst noch andere Personen gefährden.
7. Alkohol und verantwortungsbewusstes Verhalten
Der Ausschank von alkoholischen Getränken erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Der Veranstalter behält sich vor, Personen, die offensichtlich alkoholisiert sind, aggressives Verhalten zeigen oder die Sicherheit der Veranstaltung gefährden, den Zutritt zu verweigern oder vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
8. Jugendschutz
Für den Aufenthalt von Minderjährigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
Der Veranstalter behält sich vor, Alterskontrollen durchzuführen.
9. Mitgebrachte Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen können beim Betreten des Veranstaltungsgeländes Taschenkontrollen durchgeführt werden.
Der Veranstalter behält sich vor, gefährliche Gegenstände oder andere sicherheitsrelevante Gegenstände nicht auf das Veranstaltungsgelände zuzulassen.
10. Sicherheitsmaßnahmen und behördliche Auflagen
Der Veranstalter behält sich vor, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher Auflagen Änderungen an der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen.
Dies kann insbesondere folgende Maßnahmen betreffen:
-
Anpassung von Einlassregelungen
-
Begrenzung von Besucherzahlen
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Durchführung von Sicherheitskontrollen
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Änderung von Zugängen oder Veranstaltungsbereichen
-
zeitweise Unterbrechung oder Räumung der Veranstaltung
Den Anweisungen von Veranstalter, Sicherheitsdienst, Polizei, Feuerwehr oder anderen zuständigen Behörden ist in jedem Fall Folge zu leisten.
11. Störung der Veranstaltung
Besucher, die den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören, andere Gäste belästigen, Personal beleidigen, Sicherheitsmaßnahmen missachten oder die Sicherheit der Veranstaltung gefährden, können vom Veranstalter oder dem beauftragten Sicherheitsdienst vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
12. Zutrittsverweigerung
Der Veranstalter behält sich vor, Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern, sofern von ihnen eine Störung der Veranstaltung, eine Gefährdung der Sicherheit oder ein unangemessenes Verhalten zu erwarten ist.
Dies gilt insbesondere bei:
-
aggressivem Verhalten
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offensichtlich stark alkoholisierten Personen
-
Missachtung von Sicherheitsanweisungen
-
Mitführen verbotener Gegenstände
13. Weisungsrecht
Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals, der Polizei, Feuerwehr sowie anderer zuständiger Behörden ist jederzeit Folge zu leisten.
14. Anerkennung der Veranstaltungsbedingungen
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennen Besucher diese Veranstaltungsbedingungen an.
Stand: 18.03.2026
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